Voraussetzungen für die Einbürgerung:
- Lange Aufenthaltsdauer: 8 Jahre, mit Integrationskurs 7 Jahre
- Rechtmäßiger Aufenthalt: Für EU-Bürger oder eine unbefristete und nicht eingeschränkte Aufenthaltserlaubnis.
- Bekenntnis zum Grundgesetz: Unterschrift unter die Loyalitätserklärung zur freiheitlich demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland, überprüft durch die Verfassungsschutzbehörde
- Gesicherter Unterhalt: Bewerber müssen für ihren eigenen Lebensunterhalt und den ihrer Familie ohne staatliche Unterstützung sorgen können, dürfen also keine Sozialleistungen erhalten. Ausnahme: Betriebsbedingte Kündigung oder Betreuung kleiner Kinder.
- Sprachkenntnisse: Ausreichende deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift durch:
– erfolgreichen Besuch einer deutschsprachigen Schule
– oder Zertifikat Deutsch (Niveau B1)
Ausnahme: Alter oder Krankheit - Einbürgerungstest: Zukünftige Neubürger müssen auch über die rechtlichen, politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse in Deutschland Bescheid wissen. Ein deutscher Schulabschluss ersetzt den Test.
- Keine Vorstrafen: Wer wegen einer schweren Straftat verurteilt worden ist, kann nicht eingebürgert werden. Das gilt auch für noch nicht abgeschlossene Gerichtsverfahren. Ausnahmen gibt es nur bei geringfügigen Strafen.