Berechtigt zur Teilnahme am Integrationskurs sind:
- Spätaussiedler und neu zugewanderte Ausländer mit einem auf Dauer angelegten Aufenthaltstatus;
- Ausländer, die bereits länger in Deutschland leben, EU-Bürger und (eingebürgerte) Deutsche mit geringen Sprachkenntnissen
Verpflichtet zur Teilnahme am Integrationskurs sind:
- neu zugewanderte Ausländer/innen, die sich nicht auf ein fache Art in deutscher Sprache verständigen können;
- Ausländer/innen, die besonders integrationsbedürftig sind und von der Ausländerabteilung der Stadtverwaltung zur Teilnahme aufgefordert werden;
- Ausländer/innen, die Leistungen nach ALG II („Hartz IV“) beziehen und vom Jobcenter wegen mangelnder Deutschkenntnisse zur Teilnahme aufgefordert werden.