Stadt Witten Amt für Wohnen und Soziales
Alle Angelegenheiten, die in Verbindung mit der finanziellen Grundversorgung und Sachleistung stehen.
Flüchtlinge, die einen Asylantrag gestellt oder eine Duldung erhalten haben und bedürftig sind, erhalten Sozialleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Tel. 581 – 5057/5058/5059
Tel. 581 – 5023/5028